Hygiene- und Sicherheitskonzept zum Wiedereinstieg in den Tanzsport des TSC „Am Rugard“ Bergen e. V.
gem. MV-COR-Verordnung vom 27.05.2021
Der Tanzsport basiert in einem großen Maß darauf, mit seinem/seiner Tanzpartner/in im engen Kontakt zu sein. Somit zählen wir daher zu den Kontaktsportarten, die auf besondere Weise Möglichkeiten erarbeiten müssen, um den Sportbetrieb wiederherzustellen und unsere Sportler*innen zu schützen.
Für alle Gruppen gilt bis auf Weiteres:
• Teilnehmende mit Symptomen einer Covid-19 Erkrankung dürfen nicht an Angeboten teilnehmen bzw. die Sportstätten besuchen
• Teilnehmende, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders stark durch eine Covid-19-Infektion gefährdet sind, sollten Angebote nicht wahrnehmen bzw. die Sportstätte nicht besuchen
• Erwachsene Sporttreibende müssen ein negatives Testergebnis vorlegen. Diese Vorgaben gelten für geimpfte und genesene Personen gemäß § 7 Absatz 2 COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung als erfüllt.
• Pro Tanzgruppe sind maximal 7 Paare oder 15 Personen (incl. Trainer) zugelassen
• Geregelter Zutritt der Trainingsräume (maximal 1 Person auf 10 qm)
• Warteschlangen vermeiden, das Warten auf Einlass bitte vor dem Gebäude, der Bereich des Ein- und Ausganges ist freizuhalten
• Führen von Anwesenheitslisten für jede Trainingseinheit (incl. Trainer)
• Einwilligung zur Weitergabe der Kontaktdaten der Teilnehmenden und Trainer an die Gesundheitsbehörde (auf Verlangen)
• Einhaltung des Abstandsgebotes von 2,0 Metern zwischen den einzelnen Tanzenden oder einzelnen Tanzpaaren, ausgenommen Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben
• Personen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, müssen beim Paartanz eine Nase-Mund-Bedeckung tragen
• Strenge Hygiene-Maßnahmen: Hände waschen bzw. desinfizieren
• Trainingsräume mehrmals täglich (mindestens alle zwei Stunden) über mehrere Minuten lüften, soweit möglich, bleiben Fenster und Türen während des Trainings offen
• Begleitpersonen sind nicht gestattet
• Nach Beendigung des Trainings verlassen alle Teilnehmer direkt die Trainingsstätte
• Eine Bewirtung darf in den Trainingsräumen nicht stattfinden
• Mit Unterschrift in der Anwesenheitsliste bestätigen die Teilnehmenden die Einhaltung der oben genannten Maßnahmen